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   BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95   

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BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95 (https://dejure.org/1996,11746)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1996 - 1 WB 80.95 (https://dejure.org/1996,11746)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1996 - 1 WB 80.95 (https://dejure.org/1996,11746)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93

    Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95
    Ein unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrages vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, da hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - und vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - ).

    Solche Verwendungsvorschläge sind zwar wichtige Entscheidungshilfen; sie begründen aber keine Bindung der personalführenden Stelle (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - m.w.N.).

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95
    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>).

    Hierbei ist zu bedenken, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller auf einem der von ihm angestrebten Dienstposten zu verwenden, nur ausgesprochen werden könnte, wenn der BMVg sein Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausüben könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (BVerwGE 86, 25 [f.]).

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95
    Eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, ist zulässig (Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).

    Dabei hat der BMVg allerdings zu beachten, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (§ 3 SG; <BVerwGE 76, 336 [340]>).

  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95
    Nach den vorläufigen Richtlinien für die Förderung von Soldaten, die im dienstlichen Interesse oder zur Wahrnehmung öffentlicher Belange beurlaubt sind (PersKM 1/94 Nr. 3.3) i.V.m. den vorläufigen Richtlinien für die Förderung vom Dienst freigestellter Soldaten (PersKM 1/94 Nr. 3.2), die rechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. Beschluß vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - <BVerwGE 93, 188> für die entsprechenden Regelungen in den PersKM 1/87, 1/89 und 1/91), ist zur Vorbereitung einer Einzelfallentscheidung bei der Förderung eines beurlaubten/freigestellten Soldaten u.a. das Beurteilungsbild des Soldaten vor der Beurlaubung/Freistellung heranzuziehen.
  • BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 181.88

    Soldat - Unterlassung des Beurteilungsgesprächs - Beurteilungssystem -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95
    In den ab dem 1. Oktober 1987 geltenden Beurteilungsbestimmungen ist eine zusammenfassende Bewertung nicht mehr vorgesehen, darüber hinaus schließen weitere erhebliche Unterschiede in den Beurteilungssystemen vor und nach dem 1. Oktober 1987 einen Vergleich der Beurteilungen nach dem alten System mit Beurteilungen nach dem neuen System grundsätzlich aus (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 181.88 - <BVerwGE 86, 240>).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90

    Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95
    Ein unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrages vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, da hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - und vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - ).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 56.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95
    Daß die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten sich im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 56.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96

    Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen A-15 Dienstposten -

    Einen gegen diese Entscheidung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senat mit Beschluß vom 2. April 1996 (BVerwG 1 WB 80.95) als unbegründet zurück.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 80.95, die Verfahrensakte des BMVg - P II 5 - 9/96 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Nach dem unwidersprochenen Vortrag des BMVg stellt sich das Leistungsbild - Durchschnittswerte der gebundenen Beschreibungen in den Beurteilungen - des ausgewählten Stabsoffiziers wie folgt dar: letzte Beurteilung 1, 5, vorletzte Beurteilung 1, 69 und drittletzte Beurteilung 2, 0. Für den Antragsteller ergibt sich im Vergleichszeitraum folgendes Leistungsbild: letzte Beurteilung 1, 64, vorletzte Beurteilung 1, 7 und drittletzte Beurteilung 1, 9. Daß es sich bei der vorletzten und drittletzten Beurteilung des Antragstellers um fiktive Durchschnittswerte auf Grund der Fortschreibung der planmäßigen Beurteilung des Antragstellers aus dem Jahre 1985 handelt, steht dem Vergleich nicht entgegen, und der Senat hat in seinem Beschluß vom 2. April 1996 in dem Wehrbeschwerdeverfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 80.95 ausführlich dargelegt, daß die vom BMVg für den Beurteilungstermin 1987 durchgeführte Fortschreibung der Beurteilung 1985 und das für die folgenden Beurteilungstermine bis 1993 vorgenommene Adaptionsverfahren nicht zu beanstanden sind.

    Denn der Antragsteller muß die zum 1. Juli bzw. 1. Oktober 1995 verfügte Versetzung als Dezernatsleiter beim MatALw als Anschlußverwendung nach seiner Beurlaubung auf Grund des Beschlusses vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 80.95 - gegen sich gelten lassen.

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96

    Versetzung eines Soldaten auf einen gleichwertigen Dienstposten - Zulässigkeit

    Ein unbestimmtes, nicht genau konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungs- oder - wie hier - Bescheidungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, weil hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (ständige Rechtsprechung: so Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - , vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - , vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 29.94 - m.w.N., vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55.95, 56.95 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 80.95 -).
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